Um ihre Stücke auf Partitura zu präsentieren, müssen sich Komponisten* auf der Plattform einmalig registrieren bzw. ihr Login freischalten.
Nach Erhalt des Logins geht man wie folgt vor:
Allgemeiner Ablauf für Wettspielstücke (Tambouren- und Bläserverzeichnisse):
1. Der Komponist kann seine Komposition entweder zur Klassierung für Tambouren (bei der KlaKom) oder zur Registrierung für Bläser (bei der BlaNoKom) einreichen
Ablauf für Trommelstücke (durch die KlaKom):
Ablauf bei Bläserstücken (durch die BlaNoKom):
2. Sobald die Komposition von der entsprechenden STPV-Kommission klassiert/registriert wurde, wird das Stück mit den Notenblättern auf Partitura registriert. Du erhältst eine E-Mail zur Bestätigung. Danach kannst Du das Stück auf Partitura beschreiben und, falls gewünscht, den freien Download oder die Vorschau (Preview) der Notenblätter aktivieren.
Ablauf «freie Kompositionen» (Liberoverzeichnis ):
1. der Komponist reicht die Komposition und deren Beschreibung unter Partitura „freie Kompositionen“ („Libero-Kompositionen“) ein. Nebst den üblichen Instrumenten (Trommel, Piccolo, Natwärisch, Fifre Ancien oder Clairon) können alle anderen Arten von Instrumenten (Perkussions-, Blas-, Platten-, Tasteninstrumente usw.) Teil der Besetzung sein. Auch Stücke ohne Trommel-/Piccolostimme (z.B. Body Percussion, Perkussionsstücke mit aller Art von Utensilien etc.) sind möglich. Pro Komposition kann nur ein einziges Dokument (also z.B. Partitur und Einzelstimmen im selben PDF) hochgeladen werden.
2. die STPV-Libero-Kommission prüft die Komposition/Noten anhand folgender Kriterien:
√ ist die Notenpräsentation ansprechend? ( gut lesbare, handschriftliche Noten mit Entstehungsjahr 2000 oder früher sind erlaubt)
√ ist ein Beschreibung der Komposition vorhanden?
√ ist der Komponist Urheber der Komposition? (bzw. Arrangement: verfügt er über die notwendigen Rechte dazu?)
√ kann das Stück von einem Tambouren- und/oder Pfeiferkorps gespielt werden? (keine völlig artfremden Kompositionen, welche nicht für STPV-Vereine geschrieben sind)
Die für Partitura zuständige STPV-Stelle behält sich das Recht vor, Einträge/Noten abzulehnen, die nicht den Vorstellungen des STPV entsprechen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
3. sobald die Komposition von entsprechender STPV-Stelle registriert worden ist, kann der Komponist - falls erwünscht - die Noten zum freien Download oder als Preview freischalten.
Kosten / Vertrieb :
• Kosten für die Registrierung von «freien Kompositionen»: zurzeit keine
• Der STPV möchte mit dieser Plattform ein möglichst breites Repertoire an Trommel- und Bläserstücken fördern. Je mehr Komponisten ihre Stücke auf der Plattform zum freien Download verfügbar machen, desto vielfältiger wird das in der Schweiz gespielte Repertoire.
• Die Komponisten entscheiden selber, ob und wieviel sie für Ihre Komposition entschädigt werden möchten. Die Korrespondenz und Abrechnung dazu erfolgt nicht über Partitura, sondern direkt zwischen Komponisten und Musiker/Käufer.
Dokumente der KlaKom:
Dokumente der BlaNoKom:
* Zur besseren Lesbarkeit benützen wir in der Regel die männliche Form. Natürlich sind jeweils alle Geschlechter gemeint.