Partitura
STPV
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Merklisten
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Um ihre Stücke auf Partitura zu präsentieren, müssen sich Komponisten* auf der Plattform einmalig registrieren bzw. ihr Login freischalten. 

Login


Nach Erhalt des Logins geht man wie folgt vor:

 

Allgemeiner Ablauf für Wettspielstücke (Tambouren- und Bläserverzeichnisse):

1.      Der Komponist kann seine Komposition entweder zur Klassierung für Tambouren (bei der KlaKom) oder zur Registrierung für Bläser (bei der BlaNoKom) einreichen

Ablauf für Trommelstücke (durch die KlaKom):

  • Um möglichst einheitliche und fehlerfreie Noten für Sektionsleiter, Wettspieler und Jurymitglieder zu erhalten, werden alle Stücke vor der Klassierung korrekturgelesen. Um uns diese Arbeit zu erleichtern, bitten wir Dich, vorab das Merkblatt der KlaKom zur Kenntnis zu nehmen und Deine Kompositionen anhand dieser Checkliste zu überprüfen. Sollten noch Korrekturen notwendig sein, werden wir Dich per E-Mail mit entsprechenden Erläuterungen informieren.
  • Die Einreichungsfrist neuer Stücke für Tambouren ist der 31. August des laufenden Jahres. Die Klassierungskommission tritt im Laufe des Oktobers zusammen, und die endgültige Klassierung wird im Dezember veröffentlicht. Kompositionen, die den Anforderungen des STPV nicht genügen, noch Fehler enthalten oder zu spät eingesandt werden, werden nicht klassiert! Die Stücke, die zu spät eingesandt wurden, werden erst im darauffolgenden Jahr klassiert.
  • Gemäss den Reglementen der KlaKom ist der Komponist verpflichtet, die Bearbeitungsgebühr innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Kompositionen, deren Zahlung zum Zeitpunkt des KlaKom-Tages noch nicht erfolgt ist, werden nicht klassiert. Der Komponist akzeptiert mit Einreichung der Komposition gleichzeitig das KlaKom-Reglement.

Ablauf bei Bläserstücken (durch die BlaNoKom):

  • Um die Richtigkeit der Kompositionen zu gewährleisten, werden die Stücke vor der Erfassung im Notenverzeichnis korrekturgelesen. Dadurch erhalten die Jurymitglieder einheitliche und möglichst fehlerfreie Noten für eine faire Bewertung. Um uns diese Aufgabe zu erleichtern, bitten wir Dich, vorab das Merkblatt der BlaNoKom zu konsultieren.
  • Die Frist für die Einreichung neuer Bläserstücke endet am 30. September des laufenden Jahres. Zu spät eingesandte Stücke werden erst im darauffolgenden Jahr registriert! Bevor Du die Registrierung eines neuen Stücks beanträgst, ist es wichtig, die Einverständniserklärung  der BlaNoKom zu lesen.

2.     Sobald die Komposition von der entsprechenden STPV-Kommission klassiert/registriert wurde, wird das Stück mit den Notenblättern auf Partitura registriert. Du erhältst eine E-Mail zur Bestätigung. Danach kannst Du das Stück auf Partitura beschreiben und, falls gewünscht, den freien Download oder die Vorschau (Preview) der Notenblätter aktivieren.

 

Ablauf «freie Kompositionen» (Liberoverzeichnis ):

1.      der Komponist reicht die Komposition und deren Beschreibung unter Partitura „freie Kompositionen“ („Libero-Kompositionen“) ein.  Nebst den üblichen Instrumenten (Trommel, Piccolo, Natwärisch, Fifre Ancien oder Clairon) können alle anderen Arten von Instrumenten (Perkussions-, Blas-, Platten-, Tasteninstrumente usw.) Teil der Besetzung sein. Auch Stücke ohne Trommel-/Piccolostimme (z.B. Body Percussion, Perkussionsstücke mit aller Art von Utensilien etc.) sind möglich. Pro Komposition kann nur ein einziges Dokument (also z.B. Partitur und Einzelstimmen im selben PDF) hochgeladen werden.

2.     die STPV-Libero-Kommission prüft die Komposition/Noten anhand folgender Kriterien:

  ist die Notenpräsentation ansprechend? ( gut lesbare, handschriftliche Noten mit Entstehungsjahr 2000 oder früher sind erlaubt)

  ist ein Beschreibung der Komposition vorhanden?

  ist der Komponist Urheber der Komposition? (bzw. Arrangement: verfügt er über die notwendigen Rechte dazu?)

  kann das Stück von einem Tambouren- und/oder Pfeiferkorps gespielt werden? (keine völlig artfremden Kompositionen, welche nicht für STPV-Vereine geschrieben sind)

Die für Partitura zuständige STPV-Stelle behält sich das Recht vor, Einträge/Noten abzulehnen, die nicht den Vorstellungen des STPV entsprechen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

3.      sobald die Komposition von entsprechender STPV-Stelle registriert worden ist, kann der Komponist - falls erwünscht - die Noten zum freien Download oder als Preview freischalten.

 

Kosten / Vertrieb :

       Kosten für die Registrierung von «freien Kompositionen»: zurzeit keine

       Der STPV möchte mit dieser Plattform ein möglichst breites Repertoire an Trommel- und Bläserstücken fördern. Je mehr Komponisten ihre Stücke auf der Plattform zum freien Download verfügbar machen, desto vielfältiger wird das in der Schweiz gespielte Repertoire.

       Die Komponisten entscheiden selber, ob und wieviel sie für Ihre Komposition entschädigt werden möchten. Die Korrespondenz und Abrechnung dazu erfolgt nicht über Partitura, sondern direkt zwischen Komponisten und Musiker/Käufer.

 

Dokumente der KlaKom:

 

Dokumente der BlaNoKom:

 

* Zur besseren Lesbarkeit benützen wir in der Regel die männliche Form. Natürlich sind jeweils alle Geschlechter gemeint.

 

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